Der Gewerkschaftsrichter

Teil 3: Der ehrenamtliche Richter Reinhard Hinz sorgt für soziale Gerechtigkeit im Gerichtssaal

Schwerin Hartz-IV-Klagen beschäftigen noch immer die Sozialgerichte in Mecklenburg-Vorpommern. Wenn sich Richter und Kläger in solch einem Verfahren gegenüberstehen, treffen riesige Einkommensunterschiede auf einander. Die Besoldung von Sozialrichtern in MV beginnt bei 4000 Euro, je nach Erfahrung und Familienstand. Die Grundsicherung eines Hartz IV-Empfängers beträgt aktuell 409 Euro. Unterschiedlicher könnten die Lebenswirklichkeiten kaum sein. Doch die deutsche Sozialgerichtsbarkeit besitzt einen Schutz gegen den Vorwurf der Klassenjustiz: die ehrenamtlichen Richter.

Einer von ihnen ist Reinhard Hinz aus Grabow. Der Ingenieurspädagoge arbeitet seit drei Jahren als Richter am Sozialgericht in Schwerin. „Ich kenne Menschen, die schwer mit den Sozialbehörden zu kämpfen hatten. Und das in einer gesundheitlichen Situation, in der sie eigentlich Unterstützung brauchten. Damals habe ich gemerkt, dass ich etwas tun muss und habe mich als ehrenamtlicher Richter aufstellen lassen“, so Hinz.

Einmal im Monat sitzt Reinhard Hinz auf der Richterbank in einem Verhandlungssaal des Sozialgericht Schwerin. „Das Besondere an diesem Ehrenamt ist, dass ich zur Teilnahme verpflichtet bin. Wenn ich grundlos fehle, muss ich Strafe zahlen“, so Hinz.

Der Volksmund bezeichnet ehrenamtliche Richter gern als „Schöffen“. Nicht so an den Sozialgerichten. Hier müssen Ehrenamtliche vom Fach sein. Besser gesagt: Sie müssen glaubwürdig die Interessen von Arbeitern, Angestellten und Versicherten vertreten können. Fachrichter werden von einer Gewerkschaft oder einem Sozialverband dem Gericht vorgeschlagen. „Ich wurde von Verdi und dem Sozialverband Vdk auf die Vorschlagslisten gesetzt. Nur über diese Liste kann man als ehrenamtlicher Richter berufen werden“, sagt er.

Auf der Richterbank werden aber nicht nur Arbeitnehmer und Versicherte vertreten. Wie bei einem Tarifkonflikt sitzt neben Hinz ein weiterer ehrenamtlicher Richter am Tisch, der die Arbeitgeberseite vertritt. Der Dritte im Bunde ist ein Berufsrichter, der als Volljurist die Verhandlung leitet. „Die Idee ist, dass die beiden ehrenamtlichen Richter die Lebenswirklichkeit der Bürger einbringen. Sie sollen für sozialen Ausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sorgen“, erklärt Hinz.

Die Ehrenamtlichen sind dabei keine Richter zweiter Klasse. Sowohl bei der Verhandlung, als auch bei der Schuldfrage sind alle gleichberechtigt. Hinz und sein Kollege haben während des Prozesses das Recht, Fragen zu stellen und über das Urteil abzustimmen. „Wenn wir uns nach einer Verhandlung in einen gesonderten Raum zurückziehen, haben wir alle die gleiche Entscheidungsbefugnis. Theoretisch können die beiden Ehrenamtlichen den Berufsrichter bei der Urteilsfindung sogar mit zwei zu eins überstimmen. Dies kommt aber äußerst selten vor“, so Hinz.

Richter tragen nicht nur eine große Verantwortung, das Rechtswesen ist auch anspruchsvoll. Innerhalb weniger Jahre gab es über 50 Gesetzesänderungen im Sozialgesetzbuch 2, welches die Hartz- IV-Gesetze regelt. Allerdings kümmert sich die Justiz nicht um Weiterbildungen für ehrenamtliche Richter in MV. „Uns wäre es am liebsten, wenn die Justiz auch für die entsprechende Fort- und Weiterbildung sorgen würde. Bisher müssen wir uns selbst kümmern. Doch man kann nicht erwarten, dass die Ehrenamtlichen selbst Lehrgänge, Fahrtkosten und teure Fachbücher bezahlen“, so Hinz.

Ansprechpartner für Fragen und Probleme von Schöffen und ehrenamtlichen Richtern ist die „Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen“. Reinhard Hinz ist Beisitzer im Landesverband Nord. „Wir betreuen die Ehrenamtlichen bei allen Fragen ihrer Tätigkeit. Sei es bei Problemen der Freistellung von der Arbeit oder Fortbildungen“, so Hinz.

Er selbst ist noch für zwei Jahre verpflichtet. Interessierten Nachfolgern rät er: „Wer selbst ehrenamtlicher Richter werden möchte, sollte Lebenserfahrung aus dem Betrieb oder der Verwaltung mitbringen. Interessierte wenden sich am besten direkt an die Gewerkschaft oder einen Sozialverband.“

Bild und Text: Armin Kung
Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 14.03.2017  Seite 6

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