Inklusion an Schulen wird teuer

Wer soll behindertengerechten Umbau bezahlen?

Noch fehlen konkrete Umsetzungsideen in der Inklusionsstrategie des Landes

Kinder mit und ohne Beeinträchtigung sollen miteinander lernen können. In vielen Fällen funktioniert das bereits. Das Land hat dafür den Weg frei gemacht. Erstmals seit der deutschen Einheit gibt es in der Schulpolitik in MV für viele Jahre einen parteiübergreifenden Grundkonsens. Bis zum Jahr 2023 und damit bis zur nächsten Legislaturperiode haben sich die Fraktionen der SPD, der CDU und Linke auf einen gemeinsamen Weg verständigt. „Das Jahr 2023 wird nicht als Abschluss, sondern als planbarer Zwischenschritt auf dem Weg zu einem vollständig inklusiven Bildungssystem verstanden“, sagt Bildungsministerin Birgit Hesse.

Wie konkrete Entwicklungskonzepte aussehen können, das soll ein Inklusionsbeirat gemeinsam mit Arbeitsgruppen unter Einbindung von Elternvertretungen vorbereiten.

Während bereits Lehrer und Schulleiter in der Landeshauptstadt die Mehrbelastung im Unterricht durch die Inklusion beklagen und vor allem den nicht gedeckten zusätzlichen Personalaufwand kritisieren, sieht die Stadtverwaltung eine riesige Kostenlawine. Bei Schulsanierungen und -bauten sind die landesrechtlichen Vorschriften zu beachten, insbesondere die zur Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden. Beispiele hierfür sind der Einbau von Fahrstühlen, behindertengerechten WCs und ein barrierefreier Zugang zu den Gebäuden.

„Das Land hat allen Schulträgern die Weiterentwicklung von einzelnen Schulen im Sinne des Strategiepapiers vorgeschlagen. Das wird geprüft, abschließende Entscheidungen sind noch nicht gefallen“, sagt Schuldezernent Andreas Ruhl. „Wir würden einheitliche, vom Land vorgegebene Standards begrüßen.“

Im Klartext: Solange die Landesregierung noch keine konkreten Aufgaben an die Kommunen und Landkreise stellt, „sagen wir, dass es noch keine kommunale Aufgabe ist“, so der Dezernent. Denn für ihn sei klar: Alleine kann Schwerin die notwendigen räumlichen Voraussetzungen nicht schaffen. „Wir rechnen mit Investitionen im sieben- bis achtstelligen Bereich“, sagt Ruhl, der auch für die Finanzen Schwerins verantwortlich ist.

„Mit Blick auf den Konnexitätsgedanken hieße die Festlegung von Standards allerdings, dass das Land für die Kosten für einen behindertengerechten Umbau aufkommen müsste“, erklärt der Dezernent. Konnexität bedeutet: Wenn das Land den Kommunen neue rechtliche Vorgaben macht, müssen die Gemeinden dafür auch regelmäßig finanziell ausgestattet werden.

Bildungsministerin Hesse hat indes schon deutlich gemacht, dass es genauso laufen soll: „Das Land will die Schulträger bei der Finanzierung inklusiver Umbauten an
Regelschulen und bei barrierefreien Schulneubauten finanziell unterstützen. Das Bildungsministerium erarbeitet derzeit inklusionsorientierte Empfehlungen, die
die Regelungen der Landesbauordnung ergänzen. Die Höhe der Unterstützung leitet sich von inklusiven Mindeststandards ab. Für den inklusionsorientierten Schulbau stehen Fördermittel des Landes und des Bundes zur Verfügung“, heißt es in der Integrationsstrategie des Landes. „Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass diese Mittel nach einem abgestimmten Gesamtkonzept investiert werden.“

Die ersten Grundschulen in der Landeshauptstadt haben inzwischen flexible Eingangsklassen eingerichtet – so wie es das Strategiepapier des Landes vorsieht. In der flexiblen Schuleingangsphase für die Jahrgangsstufen 1 und 2 haben die Schüler die Möglichkeit, entsprechend ihrer individuellen Lernvoraussetzungen und ihres individuellen Lerntempos ohne Versetzung oder Zurückstufung ein bis drei Jahre in der Schuleingangsphase zu verweilen.

Quelle: Schweriner Volkszeitung vom Montag 25. Sep. 2017

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