Unterstützung für Verwaltungsaufgaben in der Schule

Vorab schon mal eine Anmerkung:

In der Regel schreibt man ja immer erst im Nachgang ein Jubel- oder ein Trauergesang zur jeweiligen Verlautbarung. Aber hier bleibt mir nur zu sagen: Bravo!!!                                         Das kann man schon jetzt machen! Endlich trifft es mal die Richtigen. Wer hinterfragt denn schon wie die Schule funktioniert? Wie die Rahmenbedingungen geschaffen sind? Schulleiter mit ihren Teams rücken viel zu selten in den Focus der positiven Aufmerksamkeit. Es ist schön, dass die jetzige Bildungsministerin den Hilferuf der Schulleiterinnen/ Schulleiter vernommen hat und diese von oftmals überflüssigen Verwaltungsaufgaben befreien möchte. Das ist aber nicht der Weisheit letzter Schluss, sondern kann nur der Anfang sein? Und wer sich aus der Legislative dieser Zustimmung verweigert, der hat nicht begriffen, wie Schule tatsächlich organisiert ist.

(Gastkommentar vom 03.11.2017 : A. Pötzsch, Rentnerin)

Ministerin Hesse: Spielräume für Schulleiterinnen und Schulleiter schaffen

Schulleiterinnen und Schulleiter in Mecklenburg- Vorpommern sollen vom kommenden Schuljahr an von Verwaltungstätigkeiten entlastet werden. Das hat Bildungsministerin Birgit Hesse auf dem diesjährigen Schulleitertag im Kurhaus Warnemünde angekündigt. Im Schuljahr 2018/2019 soll es möglich sein, Anrechnungsstunden des Leitungspools in Beschäftigungsverhältnisse für Verwaltungspersonal umzuwandeln. Die Regelungen sind im Haushaltsentwurf 2018/2019 vorgesehen, der noch vom Landtag beschlossen werden muss. „In den vielen Gesprächen, die ich seit einem Jahr mit Schulleiterinnen und Schulleitern geführt habe, ist immer wieder der Wunsch an mich herangetreten worden, den wachsenden Umfang von Verwaltungstätigkeiten zu reduzieren“, sagte Bildungsministerin Birgit Hesse.

Auch Berufsschulen könnten davon profitieren. ( Bild : GESO Schwerin )

„Diesem Wunsch kommen wir mit der neuen Regelung nach. Wichtig zu wissen ist, dass wir den Schulleiterinnen und Schulleitern diese Möglichkeit geben wollen, sie müssen dieses Angebot aber nicht annehmen. Jede und jeder ist anders organisiert und soll selbst entscheiden, ob zusätzliches Personal an der Schule notwendig ist“, so Hesse.

Wenn eine Schule das neue Angebot in Anspruch nimmt, könnte dies beispielsweise bedeuten, dass fünf Anrechnungsstunden aus dem Leitungspool je nach Art und Umfang der anstehenden Aufgaben ein Beschäftigungsverhältnis von 10 oder sogar 13 Zeitstunden ergeben. Bei den neuen Verwaltungstätigkeiten soll es sich um unbefristete Beschäftigungsverhältnisse handeln. Ziel ist es, dass sich Schulleiterinnen und Schulleiter verstärkt den Leitungsaufgaben an der Schule widmen können.

neue Grundschule am Ziegelsee

„Schulleiterinnen und Schulleiter nehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe wahr“, lobteBildungsministerin Hesse. „Sie sind diejenigen, die jeden Tag dafür arbeiten, das Beste für Schülerinnen und Schüler möglich zu machen. Es sind diejenigen, die das Beste aus dem Kollegium hervorzaubern und diejenigen, die die Eltern mit den bestmöglichen Ergebnissen beglücken. Ich freue mich daher, dass es gelungen ist, Spielräume für Schulleitungen zu schaffen. Die Regelung im Haushaltsentwurf erfordert noch die Billigung des Landtags. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Abgeordneten dies anders sehen“, sagte die Ministerin.

Quelle: Pressemitteilung der Landesregierung MV vom 03.11.2017

 

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